Rechtliches · KI-Transparenz

Was hier von einer KI stammt.
Und wer dafür geradesteht.

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Wir legen offen, wo auf dieser Website und in unseren Produkten künstliche Intelligenz im Spiel ist — und an welcher Stelle ein Mensch entscheidet.

ART. 50 KI-VO

SEIT 2. AUGUST 2026

FREIGABE DURCH MENSCHEN

Diese Website

Was Sie hier vor sich haben

Drei Punkte, getrennt beantwortet — weil für Bild, Text und Dialog unterschiedliche Regeln gelten.

Bilder
Diese Website verwendet keine mit KI erzeugten Bilder. Derzeit zeigen wir überhaupt keine Fotografien; Logo, Bildmarke und Icons sind Eigenentwürfe. Sollten wir künftig KI-erzeugte Bilder einsetzen, kennzeichnen wir sie sichtbar am Bild.
Texte
Die Texte dieser Website sind KI-gestützt entstanden. Vor der Veröffentlichung hat ein Mensch sie geprüft; die inhaltliche Verantwortung trägt die Nigeno AG. Damit greift die Ausnahme des Art. 50 Abs. 4 KI-VO — eine gesonderte Kennzeichnung ist nicht erforderlich. Wir sagen es trotzdem.
Dialog
Auf dieser Website läuft kein Chatbot und kein Sprachassistent. Sollte sich das ändern, wird beim ersten Kontakt erkennbar sein, dass Sie mit einem KI-System sprechen — und nicht mit einem Menschen.

Unsere Produkte

Wo die Freigabe sitzt

In jedem unserer Produkte gibt es einen Punkt, an dem ein Mensch entscheidet. Diese Stellen sind kein Zufall — sie sind der Grund, warum sich die Systeme verantworten lassen.

LEA
LEA schreibt Entwürfe. Abgeschickt wird nur, was jemand aus Ihrem Team freigegeben hat. Kein automatischer Versand, keine Nachricht ohne menschliche Entscheidung dahinter.
Social Commerce
KI-gestützt erzeugte Bilder und Videos kennzeichnen wir doppelt: sichtbar im Beitrag und maschinenlesbar in den Metadaten. Vor der Veröffentlichung geht jeder Beitrag durch eine Freigabe.
KI-Automatisierung
Automatisch läuft, was umkehrbar ist. Alles mit Aussenwirkung wird vorgelegt. Jede Entscheidung des Agenten ist protokolliert und begründet — auch drei Monate später noch nachvollziehbar.

Zur Einordnung

Was die Verordnung wirklich verlangt

Die verbreitete Annahme, ab sofort müsse jeder KI-Text ein Etikett tragen, ist falsch. Die Pflicht knüpft an konkrete Fälle an.

01

Bild, Ton und Video

Wirkt der Inhalt echt und könnte er über seinen Ursprung täuschen, muss offengelegt werden, dass er künstlich erzeugt oder verändert wurde. Bei erkennbarer Illustration gilt das nicht.

02

Texte

Betroffen sind Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren. Und selbst dort entfällt die Pflicht, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und die redaktionelle Verantwortung trägt. Die Verordnung verlangt hier keinen Aufkleber, sondern eine zuständige Person.

03

Direkter Kontakt

Wer mit einem KI-System spricht oder schreibt, muss das erfahren — es sei denn, es ist ohnehin offensichtlich. Diese Pflicht richtet sich an den Anbieter des Systems.

Rollen

Was bei uns liegt und was bei Ihnen

Die Verordnung unterscheidet zwischen dem, der ein System baut, und dem, der es einsetzt. Beide haben Pflichten — aber unterschiedliche.

Unsere Seite
Wir bauen die Systeme so, dass Kennzeichnung und Freigabe technisch vorgesehen sind, und dokumentieren, welche Modelle eingesetzt werden, wo sie verarbeiten und zu welchem Zweck.
Ihre Seite
Wer ein System im eigenen Namen einsetzt, entscheidet über den konkreten Einsatz und trägt die Offenlegung nach aussen. Wir liefern die Werkzeuge dafür und schulen Ihr Team — die Entscheidung bleibt bei Ihnen.

Vor dem Produktivgang halten wir schriftlich fest, welche Anbieter beteiligt sind, wo verarbeitet wird und wer welche Freigabe erteilt. Diese Aufstellung gehört zum Projekt, nicht zum Kleingedruckten.

Stand: September 2026

Fragen zur Kennzeichnung in Ihrem Fall?

Wir gehen mit Ihnen durch, welche Inhalte bei Ihnen entstehen und was davon gekennzeichnet werden muss. 30 Minuten, kostenlos.